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    bbumbh.de

  • Kührstedter Straße 23
    27624 Geestland

Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Schullandheim Bad-Bederkesa

1. Allgemeines

1.1 Das Schullandheim ist sowohl für Ferien- und Freizeitaufenthalte als auch für Lehrgänge, Tagungen und sonstige Bildungsveranstaltungen konzipiert.

1.2 Gruppen werden aufgenommen, wenn sie von wenigstens einer verantwortlichen Person, bei gemischten Gruppen möglichst von einer Leiterin und einem Leiter begleitet werden.
Die
Begleitpersonen müssen ebenfalls im Schullandheim übernachten.

1.3 Bei unangemeldeten Gästen kann die Zahl der aufeinanderfolgenden Übernachtungen im Schullandheim beschränkt werden, wenn die Begleitsituationes erfordert. Ausweichmöglichkeiten
bestehen in nahegelegenen Jugendherbergen.

2. Anmeldung

2.1 Eine schriftliche Anmeldung ist erforderlich.

2.2 Die Anmeldung muss folgende Angaben erhalten: Name, Anschrift, Daten der Ankunft und Abreise, Zahl der Gäste nach Geschlechtern getrennt sowie Verpflegungswünsche.

2.3 Die Anmeldung wird mit der schriftlichen Zusage für beide Seiten verbindlich. Eine Anzahlung kann verlangt werden.

3. Bezahlung

3.1 Die Aufenthaltskosten werden spätestens bei der Abreise fällig.

4. Absagen

4.1 Das Schullandheim Bad Bederkesa trägt sich wirtschaftlich selbst, Deshalb sind die nachfolgenden Regelungen erforderlich.

4.2 Angemeldete Gruppen müssen schriftlich absagen. Die Absage muss mindestens 8 Wochen vor dem Anreisetag dem Schullandheim zugegangen sein, wenn nicht mit der Leitung
etwas anderes vereinbart worden ist.

4.3 Angemeldete Familien mit einer Aufenthaltsdauer von 14 Tagen müssen mit einer Frist von einer Woche, bei einer Aufenthaltsdauer ab 5 Tagen mit einer Frist von
vier Wochen vor dem Anreisetag schriftlich absagen.

4.4 Begründete Absagen durch das Schullandheim müssen gegenüber angemeldeten Gästen mindestens 4 Wochen vor dem Anreisetag erfolgen. Betroffene Gäste erhalten die
notwendige Unterstützung, eine anderweitige Unterkunft zu finden. Kurzfristige Absagen dürfen nur aus einem wichtigen Grund erfolgen.

5. Ausfallzahlung

5.1 Wenn die Absagefristen nicht eingehalten werden oder zwischen der Zahl der angemeldeten und der angereisten Gäste eine Minderung um 10% oder mehr eintritt, so sind je Person und Tagals Entschädigung 50"10 aller vereinbarten Leistungen zu zahlen. Auf die Entschädigung wird insoweit verzichtet, wie Übernachtung und Verpflegung in der betreffenden Zeit von anderen
Gästen in Anspruch genommen werden.

6. Preise

6. 1 Die Höhe der Preise für Übernachtung einschließlich Frühstück (Inklusivpreis) und dem Entleihen von Bettwäsche sind durch Aushang im Schullandheim bekannt gemacht.

6.2 Ein längerer Aufenthalt von Gruppen und Familien kann von der Abnahme einer weiteren Mahlzeit (Halbpension) abhängig gemacht werden.

6.3 Die Preise für Verpflegung, zusätzliche Getränke und für andere Leistungen können im Schullandheim erfragt werden.

7. Haftung I Versicherungsschutz

7. 1 Wer schuldhaft Schäden an Gebäuden und Inventar verursacht, wir im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Ersatz herangezogen (Erziehungsberechtigte und
Veranstalter eingeschlossen).

7.2 Eine Haftung für den Verlust, Diebstahl oder für die Beschädigung von Wertgegenständen im Schullandheim wird nur übernommen, wenn diese der Geschäftsleitung bzw. ihren Vertretern
ausdrücklich zur Verwahrung gegeben wurden. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

7.3 Für Kraftfahrzeuge (einschließlich Inhalt) und Fahrräder, welche auf dem Gelände des Schullandheims abgestellt werden, wird nicht gehaftet.